Neurologie und Schmerztherapie Uetersen

Verkehrsmedizinische Begutachtung

Fahreignungsbegutachtung durch Dr. med. Michael Vinahl

Als Facharzt für Neurologie biete ich verkehrsmedizinische Begutachtungen nach den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung sowie den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) an. Die Begutachtung erfolgt unabhängig, strukturiert und medizinisch fundiert.

Typische neurologische Fragestellungen

  • Epilepsie und andere Anfallserkrankungen
  • Bewusstseinsstörungen und Synkopen
  • Schlafstörungen und Schlafapnoe-Syndrome
  • Parkinson-Syndrome und Bewegungsstörungen
  • Paroxysmale Schwindelerkrankungen
  • Kognitive Leistungsstörungen
  • Medikationsbedingte Vigilanzminderung

Diagnostik

  • Ausführliche Anamnese und Aktenanalyse
  • Klinisch-neurologische Untersuchung
  • Neuropsychologische Leistungsdiagnostik
  • Testverfahren nach dem Wiener Testsystem
  • EEG und weitere Zusatzdiagnostik nach Indikation
Vertraulichkeit und Entscheidungsfreiheit:
Das Gutachten wird ausschließlich dem Klienten ausgehändigt. Eine Übermittlung an Behörden erfolgt nicht automatisch. Der Klient entscheidet eigenständig, ob und an welche Stelle (z. B. Fahrerlaubnisbehörde) das Gutachten weitergeleitet wird.
Begutachtung anfragen

Qualifikation

Teilnahme am 24-stündigen Kurs „Verkehrsmedizinische Begutachtung – Module I bis IV“ nach dem Curriculum der Bundesärztekammer (BÄK), durchgeführt in der Fortbildungsakademie der Ärztekammer Hamburg.

Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 FeV in Verbindung mit § 65 FeV kann mit dieser Bescheinigung ein Befähigungsnachweis „Verkehrsmedizinische Begutachtung“ beantragt werden.