Als Facharzt für Neurologie biete ich verkehrsmedizinische Begutachtungen nach den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung sowie den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) an. Die Begutachtung erfolgt unabhängig, strukturiert und medizinisch fundiert.
Teilnahme am 24-stündigen Kurs „Verkehrsmedizinische Begutachtung – Module I bis IV“ nach dem Curriculum der Bundesärztekammer (BÄK), durchgeführt in der Fortbildungsakademie der Ärztekammer Hamburg.
Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 FeV in Verbindung mit § 65 FeV kann mit dieser Bescheinigung ein Befähigungsnachweis „Verkehrsmedizinische Begutachtung“ beantragt werden.