Gesunder Schlaf zählt – neben Bewegung und Ernährung – zu den entscheidenden Säulen eines langen, gesunden Lebens. Er wirkt sich direkt auf Ihre psychische Stabilität, Ihre körperliche Leistungsfähigkeit und Ihre kognitive Gesundheit aus.
Nehmen Sie Schlafstörungen nicht auf die leichte Schulter – sprechen Sie uns an.
Als gesetzlich Versicherte:r haben Sie die Möglichkeit, unkompliziert ein Schlafapnoe-Screening durchführen zu lassen. Diese Untersuchung ist eine Kassenleistung und kann in unserer Praxis problemlos veranlasst werden. Dabei wird geprüft, ob bei Ihnen Hinweise auf nächtliche Atemaussetzer vorliegen – eine der häufigsten Ursachen für Tagesmüdigkeit, Konzentrationsstörungen oder Bluthochdruck.
Diese Untersuchung wird von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Viele Menschen leiden unter Ein- oder Durchschlafstörungen, die nicht auf eine reine Schlafapnoe zurückzuführen sind. Häufig liegen psychophysische Ursachen zugrunde, die eine differenziertere schlafmedizinisch-neurologische Diagnostik erfordern.
Moderne Schlafdiagnostik zu Hause
Als Facharzt für Neurologie biete ich Ihnen die Möglichkeit, die komplexe Struktur Ihres Schlafs präzise zu analysieren – und zwar in Ihrer gewohnten häuslichen Umgebung. Dank hochwertiger, tragbarer Diagnostiksysteme kann eine Untersuchung durchgeführt werden, die ansonsten nur in spezialisierten Schlaflaboren möglich ist.
Diese Leistung wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sondern als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) für 300 € angeboten.
Für Privatversicherte erfolgt in der Regel eine vollständige Kostenübernahme.
Was passiert nach der Untersuchung?
Die schlafmedizinische Auswertung ermöglicht eine zielgerichtete Behandlung:
• Medikamentöse Therapie von Ein- und Durchschlafstörungen
• Hilfsmittelversorgung, z. B. mit Unterkieferprotrusionsschienen
• Atemtherapie/Beatmung, falls Hinweise auf schlafbezogene Atemstörungen bestehen
• Verhaltenstherapeutische oder psychologische Begleitung, falls gewünscht
Wir werden ihr Rezept nun vorbereiten, Sie können es Dienstagsnachmittags, Mittwochs und Freitags abholen.
Wenn sie Rezeptzusendung gewählt haben, muss die GKV-Karte im aktuellen Quartal bei uns bereits eingelesen sein.